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Google Ads für Finanzdienstleister in Österreich: die Verifizierungspflicht seit 23. Juli 2026
Von Linus Neumann, Newman Strategy · veröffentlicht am · Lesezeit 7 Minuten
Wer in Österreich Google-Anzeigen für Finanzdienstleistungen oder Versicherungen schaltet, muss sich seit dem 23. Juli 2026 auf Aufforderung von Google verifizieren lassen. Die Angaben werden mit dem Register der zuständigen Stelle abgeglichen. Wer die Frist verstreichen lässt, behält sein Konto, aber seine Finanzanzeigen werden in Österreich nicht mehr ausgeliefert. Hier steht, was Google dazu selbst schreibt, mit Quelle und Stand.
Das Wichtigste in Kürze
- Angekündigt am 23. Juni 2026[1], durchgesetzt in Österreich ab 23. Juli 2026[4].
- Die Ausweitung betrifft 24 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, darunter Österreich und Liechtenstein.[2]
- Nach der Benachrichtigung bleiben laut Google 30 Tage für die Verifizierung.[1]
- Ausdrücklich genannt sind unter anderem Banking, Kredite, Geldanlage und Versicherungen. Die Liste ist nicht abschließend.[2]
- Die Angaben müssen genau mit dem Eintrag im zuständigen Register übereinstimmen.[3]
- Ohne Verifizierung bleibt das Konto aktiv, aber Finanzanzeigen werden in Österreich nicht ausgeliefert.[2] [3]
- In Deutschland gilt die Pflicht seit dem 24. Januar 2023. Die Schweiz steht nicht auf der Liste.[4]
Was sich geändert hat
Am 23. Juni 2026 hat Google angekündigt, sein Verfahren zur Verifizierung von Finanzwerbenden auf alle Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums auszuweiten. Bis dahin lief es laut Google in 18 Ländern weltweit, darunter sechs EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich.[1]
Laut Googles Änderungsprotokoll beginnt die gestaffelte Durchsetzung am 23. Juli 2026 für diese 24 Länder: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Schweden.[2] In Googles Tabelle der Durchsetzungsdaten steht für Österreich der 23. Juli 2026. Dasselbe Datum gilt dort für 11 der 24 Länder, für die übrigen 13, darunter Tschechien, Polen und Slowenien, nennt die Tabelle den 15. September 2026.[4]
Als Ziel nennt Google, Betrug zu verhindern, bevor er entsteht. Die Angaben der Werbetreibenden prüft Google direkt am jeweiligen amtlichen Register.[1]
Wer betroffen ist
Betroffen sind Werbetreibende in einer Kategorie von Finanzdienstleistungen, die Google für das jeweilige Land als prüfpflichtig einstuft. Google nennt dazu eine nicht abschließende Liste: Banking, Kreditkarten, Kredite und Darlehen, Geldanlage, Maklergeschäfte und Day-Trading, Anleihen, Rohstoff- und Terminhandel sowie Versicherungen.[2] Die Pflicht gilt laut Google auch für Finanzdienstleistungen, die von den genannten Behörden womöglich gar nicht beaufsichtigt werden, und für alle Anzeigenformate und Assets.[3]
Google unterscheidet fünf Arten von Werbetreibenden:[3]
| Art | Definition laut Google | Beispiele laut Google | Wer beantragt |
|---|---|---|---|
| Zugelassene Werbetreibende | von den zuständigen Regulierungsbehörden zugelassen | Banking, Kredite, Investment, Versicherungen | selbst, über G2 |
| Freigegebene Dritte | bieten oder bewerben Finanzdienstleistungen im Auftrag eines zugelassenen Werbetreibenden, ohne selbst direkt autorisiert zu sein | Broker bzw. Makler, Reseller, Affiliates | der zugelassene Werbetreibende für sie |
| Werbetreibende ohne Finanzdienstleistungen | werben nicht für Finanzdienstleistungen, haben aber einen plausiblen Grund, Personen anzusprechen, die danach suchen | Autohändler mit Leasing, Online-Reisebüros mit Reiseversicherung | selbst |
| Behörden | Finanzaufsichten mit „.gov“- oder gleichwertiger Domain | – | direkt bei Google |
| Von der Regulierung ausgenommen | werben für Finanzdienstleistungen, brauchen aber keine Zulassung einer österreichischen oder europäischen Aufsicht | – | selbst |
Als maßgebliche Stellen für Österreich führt Google acht Behörden und Einrichtungen: die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB), die Europäische Bankenaufsicht (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Finanzmarktaufsicht (FMA), das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), die Kammer der Steuerberater (KSW) und das Bundesministerium für Justiz (BMJ).[4] Das BMDW gibt es unter diesem Namen seit Juli 2022 nicht mehr, sein Wirtschaftsressort ging damals im Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft auf.[7] Für die Versicherungsvermittlung zuständig ist heute das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus.[5]
Die offene Frage für Versicherungs- und Finanzmakler
Für Maklerbüros ist eine Stelle heikel. Google nennt „Makler“ bzw. „Broker“ als Beispiel für freigegebene Dritte, also für Werbetreibende, die nicht direkt von einer Behörde zugelassen sind.[3] Solche Dritte können die Verifizierung nicht selbst beantragen. Ein zugelassener Werbetreibender muss das für sie tun.[2]
In Österreich dürfen Versicherungen nur mit einer Gewerbeberechtigung vermittelt werden, und die Vermittler müssen im Versicherungsvermittlerregister eingetragen sein. Abfragen lässt sich das über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA).[5] Versicherungsmakler müssen ihre GISA-Zahl auf den Papieren und Schriftstücken, die sie bei der Vermittlung verwenden, im Kopf oder in der Fußzeile angeben.[6]
Ob Google eine solche Eintragung als direkte Zulassung wertet und das Büro damit als zugelassenen Werbetreibenden einstuft, steht auf Googles Seiten nicht. Das GISA-Register wird dort nicht namentlich genannt.[3] [4] Entschieden wird es in der Prüfung durch G2: Dort müssen Werbetreibende nachweisen, dass die zuständige Aufsicht sie direkt zu Finanzdienstleistungen berechtigt oder dass sie von dieser Pflicht ausgenommen sind.[2]
Wer als freigegebener Dritter gilt, braucht laut Google einen zugelassenen Werbetreibenden, der seine Domains und Google-Ads-Konten meldet und zusichert, die Anzeigen freizugeben.[3]
Wie die Verifizierung abläuft
Google schickt betroffenen Werbetreibenden eine E-Mail und eine Benachrichtigung im Konto.[3] Laut Google lautet der Hinweis etwa, dass die Anzeigenleistung durch die Richtlinie zur Überprüfung von Finanzdienstleistungen beeinträchtigt sein kann.[2] Werbetreibende können das Verfahren auch selbst anstoßen.[3] Es hat drei Schritte:[3]
- Prüfung durch G2. Über ein Formular beantragt man die Prüfung bei G2, dem externen Compliance-Partner von Google. G2 fragt unter anderem, welche Finanzdienstleistungen das Unternehmen anbietet, ob es dafür zugelassen ist und wie seine Registernummer lautet.[2] Die Unternehmensangaben müssen genau mit dem Eintrag im Register bzw. bei der Behörde übereinstimmen.[3] G2 nimmt Anträge für die neuen Länder seit dem 23. Juni 2026 an.[2]
- Überprüfung des Werbetreibenden. Danach kommt eine E-Mail von Google zur allgemeinen Überprüfung des Werbetreibenden. Wer diese schon abgeschlossen hat, muss sie nicht wiederholen.[3]
- Code an Google. Den eindeutigen Code aus Schritt 1 gibt man über ein zweites Formular an Google weiter.[3]
Ist die Prüfung erfolgreich, erhält das Google-Ads-Konto ein Zertifikat. Danach darf es Finanzanzeigen in Österreich schalten und Personen in Österreich ansprechen, die nach Finanzdienstleistungen suchen.[3]
Einreichen muss den Antrag ein bevollmächtigter Vertreter. Das ist laut Google ein Administrator des Google-Ads-Kontos oder des Zahlungsprofils. Dazu zählen ausdrücklich auch Werbeagenturen, die das Konto für das lizenzierte Unternehmen verwalten.[3]
Die Verifizierung gilt je Land. Wer in mehreren Ländern wirbt, muss sich für jedes einzeln bestätigen lassen. Google kann außerdem eine Wiederholung verlangen, etwa wenn sich am Konto etwas Wesentliches ändert, zum Beispiel das Zahlungsprofil.[3]
Was ohne Verifizierung passiert
Laut Googles Ankündigung bleiben nach der Benachrichtigung 30 Tage. Wer bis dahin nicht verifiziert ist, dessen Finanzanzeigen werden eingeschränkt, bis die Verifizierung abgeschlossen ist.[1] Im Änderungsprotokoll formuliert Google es so: Wer benachrichtigt wurde und die Verifizierung vor dem genannten Datum nicht abschließt, darf in den betroffenen Ländern keine Anzeigen für Finanzdienstleistungen ausliefern.[2]
Das Konto selbst wird laut Google derzeit nicht pausiert und nicht gesperrt. Eingeschränkt werden Anzeigen, die für betroffene Finanzprodukte werben oder auf Personen ausgerichtet sind, die anscheinend danach suchen.[3]
Anders bei falschen Angaben: Stellt Google nach einer Verifizierung fest, dass Angaben falsch waren oder gegen die Richtlinie für Finanzprodukte verstoßen wurde, hebt Google die Verifizierung sofort auf und kann das Konto sperren. Als weitere Gründe nennt Google behördliche Warnungen, Vergleiche oder Gerichtsentscheidungen zu den Geschäftspraktiken sowie Beschwerden.[3]
Was das für Agenturen bedeutet
Laut Googles Änderungsprotokoll brauchen auch Agenturen und andere Kunden, die Kampagnen für betroffene Werbetreibende verwalten, eine Verifizierung für diese Konten.[2] Umgekehrt darf eine Agentur als bevollmächtigter Vertreter den Antrag für ihren Kunden einreichen. Die Angaben im Antrag müssen aber zum Registereintrag des Kunden passen.[3] Für mehrere Konten unter einem Verwaltungskonto bietet Google eine eigene Zertifizierung an, deren Voraussetzungen laut Google je nach Werbetreibendem variieren.[3]
Deutschland, Österreich und die Schweiz im Vergleich
| Land | Verifizierung Pflicht seit | Maßgebliche Stellen laut Google (Auszug) |
|---|---|---|
| Deutschland | 24. Januar 2023 | BaFin, DIHK, Wirtschaftsprüferkammer, Bundessteuerberaterkammer |
| Österreich | 23. Juli 2026 | FMA, BMDW, KSW, BMJ, APAB |
| Liechtenstein | 23. Juli 2026 | FMA, EBA, EIOPA, ESMA |
| Schweiz | nicht auf der Liste | – |
Wer von Deutschland aus auch in Österreich wirbt, braucht eine eigene Verifizierung für Österreich, denn Google verlangt sie für jedes Land getrennt.[3]
Wie diese Zusammenfassung entstanden ist
Alle Angaben zu Google stammen aus Googles eigenen Seiten [1] bis [4], abgerufen am 22. September 2026. Die Angaben zum österreichischen Recht stammen aus [5] und [6], die zur Umbenennung des Ministeriums aus [7]. Google weist darauf hin, dass für die Durchsetzung die englische Fassung der Richtlinien maßgeblich ist[2] und dass Google die Anforderungen jederzeit ändern kann.[3] Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.
Quellen
- Google Ads Blog: Expanding financial advertiser verification across Europe, 23.06.2026
- Werberichtlinien-Hilfe, Änderungsprotokoll: Introducing New Verification Requirements for Certain Financial Services Advertisers (June 2026), 23.06.2026
- Werberichtlinien-Hilfe: Überprüfung für Finanzdienstleistungen, Abschnitt Österreich, abgerufen 22.09.2026
- Werberichtlinien-Hilfe: Financial Services Verification: Relevant Regulators and Enforcement Dates, abgerufen 22.09.2026
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus: Versicherungsvermittlung, abgerufen 22.09.2026
- RIS: Standes- und Ausübungsregeln für Versicherungsvermittlung, BGBl. II Nr. 162/2019, § 1 Abs. 5, abgerufen 22.09.2026
- Wikipedia: Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, abgerufen 22.09.2026
Zusammenstellung und Prüfung an den Quellen: Linus Neumann, Newman Strategy, September 2026.
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Häufige Fragen
Seit wann gilt die Verifizierungspflicht für Finanzanzeigen in Österreich?
Google hat die Ausweitung am 23. Juni 2026 angekündigt. Die gestaffelte Durchsetzung beginnt laut Google am 23. Juli 2026 für 24 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums, darunter Österreich und Liechtenstein. Google führt für Österreich den 23. Juli 2026 als Durchsetzungsdatum. (Quellen: Google Ads Blog vom 23.06.2026; Google-Änderungsprotokoll vom 23.06.2026; Google-Tabelle der Durchsetzungsdaten, abgerufen 22.09.2026)
Wird mein Google-Ads-Konto gesperrt, wenn ich mich nicht verifiziere?
Nein. Laut Google führt eine fehlende Verifizierung derzeit nicht zur Pausierung oder Sperrung des Kontos. Google schränkt aber die Auslieferung von Anzeigen ein, die für betroffene Finanzprodukte werben oder auf Personen ausgerichtet sind, die danach suchen. Wer bei der Verifizierung falsche Angaben macht, riskiert dagegen die Aufhebung der Verifizierung und eine Kontosperre. (Quelle: Google-Hilfeseite Überprüfung für Finanzdienstleistungen, Abschnitt Österreich, abgerufen 22.09.2026)
Kann eine Agentur die Verifizierung für ihre Kunden erledigen?
Ja, soweit es um das Einreichen geht. Den Antrag stellt laut Google ein bevollmächtigter Vertreter, also ein Administrator des Google-Ads-Kontos oder des Zahlungsprofils. Das kann eine Werbeagentur sein, die das Konto für das lizenzierte Unternehmen verwaltet. Die Angaben müssen aber die des Kunden sein und genau mit dem Register übereinstimmen. Agenturen, die Kampagnen für betroffene Werbetreibende verwalten, brauchen laut Google für diese Konten ebenfalls eine Verifizierung. (Quellen: Google-Hilfeseite Überprüfung für Finanzdienstleistungen, Abschnitt Österreich, abgerufen 22.09.2026; Google-Änderungsprotokoll vom 23.06.2026)
Gilt die Pflicht auch in Deutschland und der Schweiz?
In Deutschland ja, dort nennt Google den 24. Januar 2023 als Durchsetzungsdatum. Die Schweiz steht auf Googles Liste der Länder mit Verifizierungspflicht nicht (Stand 22. September 2026). Die Verifizierung gilt je Land, eine Bestätigung für Deutschland deckt Österreich nicht ab. (Quellen: Google-Tabelle der Durchsetzungsdaten und Google-Hilfeseite Überprüfung für Finanzdienstleistungen, abgerufen 22.09.2026)