Werbung und IT für Versicherungsmakler

Von 79 geprüften Versicherungsmaklern mit eigener Website hatten 4 in den zwölf Monaten vor dem 23. September 2026 Werbung geschaltet. Gesucht wird trotzdem: „versicherungsmakler wien“ rund 350-mal im Monat, „versicherungsmakler“ in ganz Österreich rund 700-mal. Newman Strategy verbindet beides, Werbemaßnahmen in Ihrer Region und die IT dahinter, von der Website mit allen Pflichtangaben bis zur Anfrage, die direkt in Ihrer Kundenverwaltung ankommt.

Wie wenig Versicherungsmakler werben

Eigene Auswertung, Stichtag 23. September 2026: WKO-Firmensuche, Website-Angaben der Einträge und eine Zufallsstichprobe von 79 Versicherungsmaklern mit eigener Website, geprüft im Google Ads Transparency Center und in der Meta Ad Library.

BefundWert
Treffer in der WKO-Firmensuche „Versicherungsmakler“, ganz Österreichmindestens 4.765
Einträge mit eigener Website, erste Einträge je Bundesland221 von 503 (44 %)
Makler mit Google-Anzeigen, die auf die eigene Website führen0 von 79
Makler mit Meta-Anzeigen in den letzten 12 Monaten4 von 79 (5 %)
davon mit Anzeigen in den letzten 30 Tagen1 von 79
Makler ohne nachweisbare Werbung in 12 Monaten75 von 79 (95 %)
Zum Vergleich: Immobilienmakler mit Werbung in 12 Monaten15 von 79 (19 %)

Immobilienmakler werben in derselben Prüfung fast viermal so oft wie Versicherungsmakler. Bei Google fanden wir in keiner der beiden Gruppen Anzeigen auf die eigene Website. Seit Juli 2026 verlangt Google für Versicherungswerbung in Österreich eine Verifizierung; ob das mit dem Befund zusammenhängt, lässt sich aus unseren Daten nicht ablesen.

Methode und Grenzen: Die WKO-Suche zeigt je Bundesland höchstens 1.000 Treffer, in Niederösterreich genau 1.000; die Summe ist deshalb eine Untergrenze, und Treffer sind nicht gleich Betriebe. Für den Website-Anteil wurden je Bundesland die ersten 53 bis 59 Einträge der Trefferliste gelesen; gezählt wurde eine im WKO-Eintrag hinterlegte eigene Website. Für die Werbeprüfung wurden 79 Makler mit Website zufällig gezogen, anteilig nach Bundesland. Google: Anzeigen in Österreich, die auf die Domain des Maklers verweisen. Meta: Anzeigen unter dem Firmennamen, in Österreich ausgeliefert. Anzeigen auf andere Zielseiten oder unter anderem Namen erfasst die Prüfung nicht. Bei 79 Maklern verschiebt ein einzelner den Anteil um gut einen Prozentpunkt.

BundeslandTreffer in der WKO-Firmensuche
Niederösterreich1.000 (Obergrenze der Suche)
Wien922
Oberösterreich856
Steiermark740
Tirol366
Kärnten305
Salzburg256
Burgenland169
Vorarlberg151

Wie sieht das in Ihrer Region aus? Das Marktgutachten zeigt dieselben Zahlen für Ihren Ort und Ihre Sparten, dazu die Anzeigen, die dort heute laufen.

Marktgutachten →

Was Ihre Kunden in Google suchen

Durchschnittliche Suchen im Monat in Österreich laut Ahrefs, abgerufen am 23. September 2026. Sparten ab 1.000 Suchen im Monat.

SuchbegriffSuchen im MonatArt
versicherungsmakler700Makler gesucht
versicherungsmakler österreich200Makler gesucht
versicherungsmakler in der nähe150Makler gesucht
unabhängiger versicherungsmakler100Makler gesucht
versicherungsmakler wien350Makler mit Ort
versicherungsmakler graz100Makler mit Ort
versicherungsmakler linz100Makler mit Ort
versicherungsmakler salzburg100Makler mit Ort
versicherungsmakler klagenfurt100Makler mit Ort
versicherungsmakler vorarlberg100Makler mit Ort
versicherungsmakler innsbruck80Makler mit Ort
haushaltsversicherung3.900Sparte
rechtsschutzversicherung3.600Sparte
private krankenversicherung3.400Sparte
haftpflichtversicherung2.600Sparte
kfz versicherung1.800Sparte
unfallversicherung1.700Sparte
lebensversicherung1.500Sparte
berufsunfähigkeitsversicherung1.300Sparte

Die Suchen nach einem Makler mit Ortsnamen sind klein, aber eindeutig: Wer „versicherungsmakler graz“ eingibt, will einen Makler in Graz. Die Sparten haben ein Vielfaches an Suchen, dort ist aber offen, wie viele Suchende Beratung wollen und wie viele nur einen Tarif vergleichen. Welche Begriffe sich für Sie rechnen, hängt vom Klickpreis und davon ab, wie viele Anfragen zum Abschluss werden. Das steht im Marktgutachten.

Werbemaßnahmen für Versicherungsmakler

Anzeigen und Briefe dort, wo Ihre Kunden suchen oder erreichbar sind, gemessen an Verträgen statt an Klicks.

Google-Suchanzeigen in Ihrer Region

Anzeigen auf Suchen wie „versicherungsmakler“ mit Ihrem Ort, ausgespielt nur im Umkreis Ihres Büros. Mit Begleitung der Verifizierung für Finanzdienstleistungen, die Google seit Juli 2026 in Österreich auf Aufforderung verlangt.

Google-Anzeigen auf Ihre Sparten

Haushalt, Rechtsschutz, private Krankenversicherung oder Betriebshaftpflicht: Anzeigen auf die Sparten, in denen Sie beraten wollen, mit einer eigenen Zielseite je Sparte.

Meta-Anzeigen mit Lead-Formular

Facebook und Instagram für Themen, nach denen kaum jemand sucht, die aber viele betreffen: Vorsorge, die Überprüfung bestehender Polizzen, die Absicherung von Betrieben in der Region. Das Formular bleibt kurz und fragt keine Gesundheitsdaten ab.

Briefe an Gewerbekunden

Adressierte Briefe an Betriebe in Ihrem Bezirk, mit GISA-Zahl und Berufsbezeichnung im Fuß. Anders als Werbeanruf und Werbe-E-Mail fällt der Brief nicht unter die Einwilligungspflicht des § 174 TKG 2021.

Google-Unternehmensprofil

Kategorie, Leistungen, Öffnungszeiten und Bewertungen gepflegt, damit Ihr Büro bei Suchen wie „versicherungsmakler in der nähe“ in der Kartenansicht eine Chance hat.

Auswertung in Kosten je Neukunde

Monatlich: Anfragen, Beratungstermine, abgeschlossene Verträge und was ein neuer Kunde gekostet hat, je Kanal. Was sich nicht rechnet, wird umgestellt oder beendet.

IT-Maßnahmen für Versicherungsmakler

Die Technik hinter der Anfrage: Website, Termin, Formular und der Weg in Ihre Kundenverwaltung.

Website mit allen Pflichtangaben

Angaben nach § 5 E-Commerce-Gesetz, GISA-Zahl und Berufsbezeichnung, eine Seite je Sparte, schnell auf dem Handy. Eine bestehende Website wird überarbeitet statt ersetzt, wo das reicht.

Online-Terminbuchung

Erstgespräch im Büro, am Telefon oder per Video direkt auf der Website buchbar, mit Erinnerung per E-Mail.

Sichere Formulare

Anfrage, Schadenmeldung und Dokument-Upload verschlüsselt übertragen, Speicherort nach Ihren Vorgaben, auf Wunsch in der EU, nur die Felder, die Sie wirklich brauchen.

Messung mit Einwilligung

Conversion-Messung für Google und Meta erst nach Zustimmung im Cookie-Banner, wie § 165 Abs. 3 TKG 2021 es verlangt. Ohne Zustimmung zählt die Website nur, was technisch nötig ist.

Anbindung an Ihre Kundenverwaltung

Anfragen aus Website und Anzeigen landen strukturiert in Ihrem Maklerverwaltungsprogramm oder CRM, über Schnittstelle, E-Mail oder Import. Keine doppelte Erfassung.

Sichtbarkeit in Google und KI-Antworten

Strukturierte Daten nach schema.org (InsuranceAgency), saubere Ortsangaben und Inhalte, die ChatGPT, Perplexity und Googles KI-Überblicke als Quelle nutzen können.

Der rechtliche Rahmen für Werbung und IT

Nur die Regeln, die Anzeigen, Briefe, Website und Formulare eines Maklers in Österreich direkt betreffen, mit Quelle.

ThemaWas giltQuelle
WerbungInformationen mit Bezug auf die Versicherungsvermittlung einschließlich Marketing-Mitteilungen müssen redlich, eindeutig und nicht irreführend sein. Marketing-Mitteilungen müssen stets eindeutig als solche erkennbar sein.Standesregeln für Versicherungsvermittlung, § 1 Abs. 2
Briefe und SchriftstückeName, Anschrift, GISA-Zahl und die Bezeichnung „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ deutlich sichtbar im Kopf oder in der Fußzeile.Standesregeln, § 1 Abs. 5
WebsiteName, Anschrift, E-Mail, Kammer, Berufsbezeichnung, Hinweis auf die gewerberechtlichen Vorschriften, Firmenbuchnummer und UID-Nummer, soweit vorhanden, ständig leicht zugänglich.E-Commerce-Gesetz, § 5 Abs. 1
Kundeninformation onlineDie vorgeschriebenen Auskünfte an Kunden dürfen über eine Website nur erteilt werden, wenn der Zugang personalisiert ist oder bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, darunter die Zustimmung des Kunden.Standesregeln, § 5 Abs. 5
Cookies und MessungDaten am Gerät der Besucher nur mit aktiver Einwilligung, außer sie sind für den Dienst unbedingt erforderlich.TKG 2021, § 165 Abs. 3
Anrufe und E-MailsWerbeanrufe und Werbe-E-Mails ohne vorherige Einwilligung sind unzulässig; für E-Mails an bestehende Kunden gibt es eine eng gefasste Ausnahme.TKG 2021, § 174 Abs. 1, 3 und 4
Gesundheitsdaten in FormularenBesondere Kategorie personenbezogener Daten, Verarbeitung nur unter den Ausnahmen des Art. 9 Abs. 2, etwa mit ausdrücklicher Einwilligung; dazu geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.DSGVO, Art. 9 und Art. 32

Stand der Quellen: 5. Oktober 2026. Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Für Fragen zu Standesregeln und Informationspflichten im Einzelfall sind der Fachverband der Versicherungsmakler in der WKO oder eine Rechtsanwältin die richtige Stelle.

Vom Marktgutachten zum ersten Vertrag

  1. Marktgutachten. Suchen, Anzeigen anderer Anbieter, Stand von Website und Unternehmensprofil. Daraus folgt, ob sich Werbung in Ihrer Region überhaupt rechnet.
  2. Grundlage schaffen. Pflichtangaben, Formulare, Terminbuchung und Messung, bevor die erste Anzeige läuft. Werbung auf eine Website ohne Messung lässt sich nicht auswerten.
  3. Ein Kanal, ein festes Budget. Begonnen wird mit dem Kanal, den das Marktgutachten vorschlägt, mit einem Monatsbudget, das Sie festlegen.
  4. Rückmeldung aus Ihrer Kundenverwaltung. Für jede Anfrage wird festgehalten, ob daraus ein Termin und ein Vertrag wurde. Ohne diese Rückmeldung lässt sich nur auf Klicks optimieren.
  5. Monatlicher Bericht. Zuerst neue Kunden und was jeder gekostet hat, dann Termine, dann Anfragen. Was sich nicht rechnet, wird umgestellt oder beendet.

Was wir nicht übernehmen

  • Rechtsberatung, auch nicht zu Standesregeln, IDD oder Datenschutz. Wir setzen um, was Ihre Beratung vorgibt.
  • Tarifrechner und Vergleichsrechner mit Anbindung an Versicherer.
  • Kaltanrufe und Werbe-E-Mails ohne Einwilligung.
  • Gekaufte Adressen von Privatpersonen und den Weiterverkauf von Anfragen.
  • Werbung, wenn niemand die Anfragen innerhalb weniger Tage beantwortet. Dann verfallen auch gute Anfragen.

Wie Google die Verifizierung für Finanz- und Versicherungswerbung handhabt, steht im Beitrag Google Ads für Finanzdienstleister in Österreich. Aufbau und Recht des Werbebriefs beschreibt der Beitrag Werbebrief schreiben (B2B), Lead-Formulare auf Facebook und Instagram der Beitrag Meta Lead Ads.

Linus Neumann · Newman Strategy, Dornbirn (Vorarlberg, Österreich)

Anzeigen auf Google, Meta und LinkedIn, Websites und die postalische Ansprache von Geschäftskunden. Grundlage sind eigene Auswertungen statt Annahmen, darunter über 800 E-Commerce-Reports für den EU-Markt und die Prüfung der Versicherungsmakler auf dieser Seite.

Häufige Fragen zu Werbung und IT für Versicherungsmakler

Dürfen Versicherungsmakler in Österreich Werbung machen?

Ja. Die Standesregeln für Versicherungsvermittlung verlangen, dass alle Informationen mit Bezug auf die Versicherungsvermittlung einschließlich Marketing-Mitteilungen redlich, eindeutig und nicht irreführend sind, und dass Marketing-Mitteilungen stets eindeutig als solche erkennbar sind (§ 1 Abs. 2, BGBl. II Nr. 162/2019). Anrufe und E-Mails zu Werbezwecken brauchen nach § 174 TKG 2021 grundsätzlich eine vorherige Einwilligung. Wir beschränken uns deshalb auf Anzeigen bei Google und Meta und auf adressierte Briefe. Eine Rechtsberatung ersetzt diese Übersicht nicht.

Was muss auf die Website eines Versicherungsmaklers?

Nach § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz unter anderem Name oder Firma, Anschrift, Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, die Kammer, die Berufsbezeichnung mit einem Hinweis auf die gewerberechtlichen Vorschriften und den Zugang dazu sowie die UID-Nummer, falls vorhanden. Für Papiere und Schriftstücke bei der Vermittlung verlangen die Standesregeln zusätzlich Name, Anschrift, GISA-Zahl und die Bezeichnung „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ deutlich sichtbar im Kopf oder in der Fußzeile (§ 1 Abs. 5). Diese Angaben setzen wir auf der Website und in Briefen sichtbar um.

Braucht ein Versicherungsmakler für Google-Anzeigen eine Verifizierung?

Google verlangt seit dem 23. Juli 2026 von Werbetreibenden, die in Österreich für Finanzdienstleistungen oder Versicherungen werben, auf Aufforderung eine Verifizierung. Makler nennt Google als Beispiel für freigegebene Dritte, die einen zugelassenen Werbetreibenden brauchen. Ob Google einen Eintrag im GISA als direkte Zulassung wertet, steht auf Googles Seiten nicht. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur Google-Ads-Verifizierung für Finanzdienstleister.

Dürfen über ein Formular auf der Website Gesundheitsdaten abgefragt werden?

Gesundheitsdaten, wie sie bei Kranken-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen anfallen, gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO und dürfen nur unter den dort genannten Ausnahmen verarbeitet werden, etwa mit ausdrücklicher Einwilligung. Art. 32 DSGVO verlangt dazu geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Unsere Formulare fragen deshalb im ersten Schritt nur ab, was für einen Rückruf nötig ist, und übertragen verschlüsselt. Ob und wie Sie Gesundheitsdaten online erheben, klären Sie mit Ihrer Datenschutzberatung.

Mit welchem Maklerverwaltungsprogramm oder CRM arbeiten Sie zusammen?

Wir bewerten keine Hersteller. Anfragen aus Website, Anzeigen und Lead-Formularen leiten wir in das Maklerverwaltungsprogramm oder CRM, das Sie schon nutzen, über eine Schnittstelle, wenn es eine gibt, sonst per strukturierter E-Mail oder Import. Die Kundendaten bleiben in Ihrem System.

Was kostet die Zusammenarbeit?

Das hängt vom Umfang ab: wie viele Kanäle, ob eine neue Website nötig ist und wie viel Werbebudget sinnvoll ist. Das Werbebudget zahlen Sie direkt an Google oder Meta. Einen Rahmen nennen wir nach dem Marktgutachten, wenn klar ist, wie viel in Ihrer Region gesucht wird.

Ihre Region, in Zahlen

Nennen Sie uns Ihren Ort und die Sparten, in denen Sie neue Kunden suchen. Das Marktgutachten zeigt, wie oft dort gesucht wird, wer wirbt und womit ein Anfang sinnvoll ist. Steht Ihre Website schon, zeigt das Wertgutachten, welche Pflichtangaben, Formulare und Messpunkte fehlen und wie sie in Google und KI-Antworten gefunden wird.

Quellen der Zahlen: WKO-Firmensuche, Google Ads Transparency Center und Meta Ad Library, Stichtag 23. September 2026; Suchvolumen Ahrefs, Österreich, abgerufen am 23. September 2026. Keine Namen von Maklern. Die Angaben zur Rechtslage sind keine Rechtsberatung.