Website für Immobilienmakler.

Von , Newman Strategy · Stand

Eine Website für Immobilienmakler, die Objekte zeigt, Eigentümer zur Wertermittlung führt und rechtlich vollständig ist. Umgesetzt in enger Kooperation mit der Stars Media IT GmbH.

Was eine Website für Immobilienmakler braucht

Eine Website für Makler hat zwei Aufgaben: Käufern Objekte zeigen und Eigentümer zu einer Anfrage führen. Für die Immobilienmakler-Website heißt das:

Immobilienmakler-Homepage erstellen: Baukasten, Software oder eigene Website

Eine Homepage für Makler entsteht auf einem von drei Wegen. Ob ein Homepage-Baukasten für Immobilienmakler reicht, hängt vor allem davon ab, wie die Objekte auf die Seite kommen und ob Seiten je Ort geplant sind.

WegStärkeGrenzeBeispiele
BaukastenSchnell online, wenig Aufwand am Anfang.Objekte meist ohne direkte Anbindung, wenig Spielraum bei Technik und Seiten je Ort.Allgemeine Baukästen
Website-Modul der MaklersoftwareObjekte erscheinen automatisch, Änderungen werden übernommen.Vorlagen der Software, Gestaltung und Seitenaufbau im vorgegebenen Rahmen.onOffice, FLOWFACT, justimmo
Eigene Website mit AnbindungVolle Freiheit bei Inhalten, Seiten je Ort und Technik. Objekte über Schnittstelle oder OpenImmo.Mehr Aufwand bei Konzept und Umsetzung.Propstack API, OpenImmo

Angaben zu den Anbietern laut deren Websites, Stand 10. Oktober 2026. Keine Bewertung einzelner Produkte.

Texte für die Immobilienmakler-Website: diese Seiten gehören dazu

Erst das Konzept, dann der Bau.

Welche Seiten Ihr Büro braucht, wie die Objekte darauf kommen und was die Umsetzung kostet. Als Dokument in fünf Werktagen.

Website-Konzept für Ihr Büro

Pflichtangaben auf der Makler-Website

Kurzfassung, ohne Gewähr

Deutschland

Makler brauchen eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO.

Das Impressum nennt Name, Anschrift, E-Mail und, weil die Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, die zuständige Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG).

Liegt ein Energieausweis vor, gehören Art, Kennwert, Energieträger und bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse in jedes Inserat (§ 87 GModG, früher GEG). Bußgeld bis 10.000 Euro (§ 108).

Eingebundene Bewertungen brauchen den Hinweis, ob und wie ihre Echtheit geprüft wird (§ 5b Abs. 3 UWG).

Österreich

Das Impressum nennt unter anderem Aufsichtsbehörde, Kammer, Berufsbezeichnung und die gewerberechtlichen Vorschriften (§ 5 ECG), dazu die Offenlegung (§ 25 MedienG).

Inserate nennen seit 1. Juli 2026 Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf und Effizienzklasse, auch für den beauftragten Makler (§ 3 EAVG). Strafe bis 1.450 Euro (§ 9).

Eingebundene Bewertungen brauchen den Hinweis, ob und wie ihre Echtheit geprüft wird (§ 2 Abs. 6b UWG).

Schweiz

Wer online Leistungen anbietet, macht klare Angaben zu Identität und Kontaktadresse samt E-Mail (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG).

Eine bundesweite Pflicht zu Energiekennwerten in Inseraten gibt es nicht. Den Gebäudeenergieausweis regeln die Kantone (Art. 45 Abs. 5 EnG).

Hinweis: Diese Kurzfassung gibt die Rechtslage allgemein und ohne Gewähr wieder. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall gelten Gesetzestext und Rechtsprechung, verbindlich klärt das eine Anwältin oder ein Anwalt.

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Homepage für Immobilienmakler zu erstellen?

Das hängt vor allem von vier Punkten ab: dem Weg (Baukasten, Modul der Maklersoftware oder eigene Website), der Zahl der Seiten, besonders der Seiten je Ort, der Anbindung der Objekte und davon, wer die Texte schreibt. Dazu kommen laufende Kosten für Hosting, Lizenzen und Pflege. Das Website-Konzept nennt den Aufwand, bevor gebaut wird.

Wie kommen die Objekte auf die Makler-Website?

Über das Website-Modul der Maklersoftware, über eine Schnittstelle der Software oder über den Austauschstandard OpenImmo, mit dem auch Portale beliefert werden.

Was muss ins Impressum eines Immobilienmaklers?

In Deutschland unter anderem die Aufsichtsbehörde nach § 34c GewO (§ 5 DDG), in Österreich Aufsichtsbehörde, Kammer und Berufsbezeichnung (§ 5 ECG). Allgemeine Auskunft, keine Rechtsberatung.

Wie erstelle ich eine Website für Immobilienmakler?

Eine Immobilienmakler-Website erstellen Sie in vier Schritten: Seiten festlegen (Startseite, Verkaufen, Objekte, Orte, Über uns, Ratgeber, Kontakt), den Weg wählen (Baukasten, Modul der Maklersoftware oder eigene Website), die Objekte anbinden und die Pflichtangaben des Landes einbauen.

Lohnt sich ein Homepage-Baukasten für Immobilienmakler?

Für den schnellen Start ja. Grenzen zeigt er meist bei der Anbindung der Objekte, bei Seiten je Ort und bei der Technik. Wer über die Suche Eigentümer gewinnen will, braucht diesen Spielraum.

Welches Immobilienportal ist das beste?

Es gibt keines für alle drei Länder. Verbreitet sind in Deutschland ImmoScout24 und Immowelt, in Österreich willhaben und ImmoScout24.at, in der Schweiz Homegate, ImmoScout24.ch und Newhome. Über die Maklersoftware lassen sich mehrere zugleich beliefern, die eigene Website ersetzen sie nicht.

Müssen Energiekennwerte auch auf der eigenen Website stehen?

In Deutschland und Österreich gilt die Pflicht für Inserate in kommerziellen beziehungsweise elektronischen Medien, also auch für Objekte auf der eigenen Website. In der Schweiz regeln das die Kantone.

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