Spezialdisziplin
Praxismarketing
Werbung im Gesundheitsbereich hat eigene Regeln — Berufsrecht, Heilmittelwerbegesetz, DSGVO bei Gesundheitsdaten. Diese Beiträge zeigen, was erlaubt ist und was tatsächlich Patienten bringt.
Auf Google-Bewertungen antworten — als Praxis
Kurz gesagt:Antworten Sie, aber bestätigen Sie dabei nie, dass die bewertende Person bei Ihnen in Behandlung war. Genau dieser eine Satz trennt die souveräne
Marketing für Heilpraktiker: der rechtliche Rahmen, und was er übrig lässt
Kurz gesagt:Werben dürfen Heilpraktiker — es gibt kein Berufsverbot für Werbung. Was sie nicht dürfen, ist Wirkung versprechen. Das Heilmittelwerbegesetz erla
Mehr Google-Bewertungen bekommen — als Praxis
Kurz gesagt:Fragen Sie im richtigen Moment, ohne Gegenleistung und ohne Auswahl. Der wirksamste Weg ist ein QR-Code am Empfang, der direkt auf das Bewertungsf
Patientengewinnung: was bei einer Praxis anders funktioniert
Kurz gesagt:Patientengewinnung ist nicht Kundengewinnung mit anderem Vokabular. Drei berufsrechtliche Schranken streichen die Hälfte des üblichen Marketing-Ba
Marketing für die Physiotherapie: wo es wirkt und wo nicht
Kurz gesagt:In der Physiotherapie entsteht ein großer Teil der Auslastung nicht durch Werbung, sondern durch ärztliche Verordnungen. Marketing wirkt deshalb a
Die Praxis-Website: was drauf muss, was drauf gehört, was nicht drauf darf
Kurz gesagt:Pflicht sind Impressum, Datenschutzerklärung, die korrekte Berufsbezeichnung und eine erreichbare Kontaktmöglichkeit. Sinnvoll ist je Beschwerdebi
Praxismarketing für Therapeuten: was Sie dürfen — und was nicht
Erlaubt ist die sachliche Information über Ihr Leistungsangebot. Verboten ist die anpreisende, vergleichende und unsachliche Werbung. Dieser eine Unterschied